Bei Minderjährigen des/der Erziehungsberechtigten
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.Vertragsgegenstand sind folgende Leistung:
Alle Mitglieder*innen haben entsprechend den Konditionen der Mitgliedschaft das Recht, die Trainingseinrichtung von der Tanzschule Urban Art Complex sowie dies sanitären Einrichtungen zu den jeweiligen festgelegten Öffnungszeiten zu nutzen.
2.Nach Ablauf der Mitgliedschaft verlängert sich der Vertra g stillschweigend auf unbestimmte Zeit. Die Mitgliedschaft kann nach der Verlängerung mit einer Frist von 4
Wochen monatlich gekündigt werden.
3.Sollte es einem Mitglied aus gewissen gesundheitlichen Gründen oder Umständen
( Krankheit, Bundeswehr) unmöglich sein das Angebot der
Tanzschule zu nutzen, ruht der Vertrag für die Dauer des Zustandes. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um die Ruhezeit. Eine Erkrankung wird nur dann als
Grund für das Ruhen des Vertrages anerkannt, wenn das Mitglied ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem sich die Unm ö glichkeit der Sportausübung und die Dauer
dieser Unmöglichkeit ergibt.
4.Bei Vorliegen einer dauerhaften krankheits oder unfallbedingten Trainingsunfähigkeit kann das Mitglied den Vertrag zum Ende des laufenden Monats kündigen,
sofern der wichtige Grund nicht bereits bei Abschluss des Vertrages vorgelegen hat und dem Mitglied bekannt war. Die außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb
einer Frist von 2 Wochen ausgesprochen werden. Die Frist beginnt, sobald das Mitglied vom Kündigungsgrund Kenntnis genommen hat. Eine vorübergehende
Erkrankung berechtigt nicht zu Kündigung und auch nicht zur anteiligen Kürzung der Mitgliedsbeiträge.
5.Ziehtdas Mitglied um und wird ihm das Training hierdurch unzumutbar gemacht (Entfernung min. 40 km im Umkreis zu der Tanzschule Urban Art Complex), kann
der Vertrag mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats in dem die Kündigung eingegangen ist, gekündigt werden.
(Meldebestätigung des neuen Erstwohnsitz beigebr acht werden!)
6.DasMitglied bestätigt mit der Anmeldung, dass es sportgesund ist. Da es zu körperlichen Aktivitäten kommt schlagen wir vor, dass das Mitglied im Zweifelsfall vor
der Anmeldung einen Arzt konsultiert. Ein entsprechendes Attest jedoch vorge legt werden.
7.Eine Haftung der Tanzschule Urban Art Complex für eventuell auftretende Schäden, welche sich eine Person bei der Nutzung der Tanzschule zuzieht, ist
ausgeschlossen. Es sei denn, die Schäden beruhen auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Tanzschule Urban Art Complex und/oder ihrer Mitarbeiter.
8.Das Mitglied erkennt die Hausordnung, die in der Tanzschule aushängt, als verbindlich an.
9.Sachbeschädigungen in der Tanzschule Urban Art Complex werden auf Kosten dessen behoben der sie bewirkt hat. Die Tanzschule Urban Art Complex übernimmt
keine Haftung für von dem Mitglied verursachten Unfällen oder den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld.
10.Die Rechte und Pflichten aus diesem Mitgliedsvertrag k ö nnen von einem Rechtsnachfolger der Tanzschule Urban Art Complex übernommen werden, ohne dass es
hierzu die Zustimmung des Mitgliedes bedarf.
11.
a)Die Mitgliedsbeiträge dürfen per Lastschriftverfahren durch das Urban Art Complex eingezogen werden und sind jeweils zum 01. eines jedem Monats fällig. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift
eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
b)Alle Zahlungen die erfolgen: Dazu übergibt der Teilnehmer/ Zahlungspflichtige dem Urban Art Complex auf der Anmeldung seine vollständigen und korrekten
Kontodaten, insbeso ndere IBAN und BIC. Außerdem erteilt er durch seine Unterschrift dem Urban Art Complex ein SEPA Basis Mandant, von seinem Konto
Zahlungen bei Fälligkeit mittels Lastschrift einzuziehen. Eine Vorabinformation bei Fälligkeit entfällt.
Bei einem vom Teilnehmer/ Zahlungspflichtigen abweichenden Kontoinhaber erteilt dieser durch seine Unterschrift das SEPA Basis Lastschriftmandant, von
seinem Konto Zahlungen des Teilnehmers/ Zahlungspflichtigen bei Fälligkeit mittels Lastschrift einzuziehen.
Sollte ein e Lastschrift/ Barzahlung durch die Tanzschule aufgrund eines Verschuldens des Kontoinhabers nicht eingelöst werden können, trägt der Teilnehmer/
Zahlungspflichtige die anfallenden Gebühren der Bank zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr Seitens der Tanzschule.Bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Honorare, sowie aller Gebühren ist eine Teilnahme am Unterricht nicht m ö glich. Sobald die Urban Art Complex
durch Zahlungsverzug des Teilnehmers/ Zahlungspflichtigen schriftliche Mahnung versendet werden bedingt durch vermehrten Personalaufwand, Material und
Portokosten übliche Mahngebühren nach Punkt 12 in Rechnung gestellt. Hat die Zahlungsaufforderung keinen Erfolg, wird der Vorgang umgehend zu unsere
Rechtsabteilung/ Inkassounternehmen weitergeleitet.
12.Bei Zahlungsverzug wird für die 1. Mahnung eine Gebühr von 10,00 erhoben.
13.Eine Ä nderung/ Anpassung der geltenden Preise kann durch die Tanzschule Urban Art Complex vorgenommen werden.
a)
bei Ä nderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes auf den nunmehr geltenden Umsatzsteuersatz.
b)
aus betrieblichen Gründen, jedoch pro Kalenderjahr maximal um 15% auf den jeweiligen Monatsbeitrag.
c)
Ist die Beitragsanpassu ng rechtens und korrekt mitgeteilt worden, haben die Mitglieder laut der Verbraucherzentrale ein Sonderkündigungsrecht. Die Tanzschule
muss auch in Schriftform darauf hinweisen und eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen setzen.
14.Die Tanzschule Urban Art Complex haftet für Personen bzw. Sachschäden lediglich im Rahmen einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
15.Die Leistung der Tanzschule Urban Art Complex ist berechtigt, bei zu geringer Beteiligung an einem Kurs den bis dahin angemeldet en Teilnehmer kurzfristig
abzusagen oder gegebenenfalls einen alternativ Kurs vorzuschlagen. Der Teilnehmer erhält seine bisher geleistete Zahlungen auf seinen Wunsch eine Gutschrift über
diesen Betrag zur Teilnahme an einem späteren Termin, sofern er kein en Gebrauch vom alternativen Vorschlag macht.
16.Ändert sich während der Vertragslaufzeit das Alter und damit die Zugeh ö rigkeit zu einer bestimmten Beitragsgruppe, ist die Tanzschule Urban Art Complex
berechtigt, den Beitrag ohne gesonderte Genehmigung anzupassen.
17.Die Gestaltung des Unterrichts, die Auswahl der Unterrichtsräume, als auch die Auswahl der Lehrer steht der Tanzschulleitung in jedem Fall frei.
18.Das Trainerpersonal ist berechtigt, soweit das zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung uns Sicherheit n ö tig ist, Weisungen zu erteilen.
Den Weisungen ist folge zu leisten.
19.Die Tanzschulleitung ist berechtigt die Anfangs un d Endzeiten, den Tag und die Unterrichtsumstände der Kurse zu verändern und diese eventuell zu teilen oder
sogar aufzulösen. Dies geschieht aber nur in Ausnahmefällen und dann selbstverständlich durch rechtzeitige Mitteilungen im Unterricht oder auf der In ternetseite
(www.urbanartcomplex. oder Aushang in der Tanzschule.
20.Alle Preise richten sich nach der gültigen Preisliste und verstehen sich inkl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
21.Die auf der Anmeldung anzugebenden Daten werden in einem betriebseigenen Computer gespeichert, nur für unsere Zwecke verwendet und keinem Dritten
zugänglich gemacht. Alle Änderungen der persönlichen und der Bankdaten sind unverzüglich dem Urban Art Comp lex mitzuteilen.
22. Urheberrecht
Wir weisen darauf hin, dass während der Tanzkurse/Veranstaltungen fotografiert und gefilmt werden kann. Filme, Fotos oder Zusammenschnitte aller anwesenden
Personen ( Besucher, Künstler, etc.) werden ausschließ lich für Werbezwecke der Tanzschule verwendet. Mit dem Erscheinen zu der Veranstaltung erklärt
sich das Mitglied ausdrücklich mit der für ihn entgeltlosen Ver ö ffentlichung der von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden. Alle Nutzungsrechte
von Foto und Videomaterial verbleiben bei der Tanzschule Urban Art Complex.
23. Das Mitglied bestätigt eine Kopie dieser AGB erhalten zu haben. Sollte eine oder mehrere Klauseln gemäß §307 309 BGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen
Punkte nach § 305 BGB davon unberührt. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
Jede Änderung bedarf der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für beide Seiten ist die Stadt Wuppertal.
Für die ersten 20 Mitglieder unseres neu öffneten Studios in Düsseldorf, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Diese Mitglieder erhalten das Sonderkündigungsrecht der monatlichen Kündigung (mit sofortiger Wirkung nach Abschluss des Vertrags).
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht stellt die Bring a Friend Aktion dar. Hier gilt bei Abschluss der Mitgliedschaft (im Aktionszeitraum) eine monatliche Kündigungsfrist.